ZSO Lenzburg Seetal
Zivilschutz
NATIONALE SCHUTZDIENSTPFLICHT
DURCH BUND UND KANTONE GEREGELT
GEFÄHRDUNGEN BESTIMMEN DIE STRUKTUR
HOHE KOMPETENZ IM VERBUND
Die Zivilschutzorganisation Lenzburg Seetal ist ein Verbund von 24 Gemeinden. Die Region umfasst rund 71’000 Einwohner.
Die Hauptaufgaben der ZSO umfasst die Ausbildung von rund 480 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) wie auch die Personalkoordination und deren Einbindung in die WK’s und Einsätze. Die regelmässigen Wartungsarbeiten der Anlagen und Sirenen sowie die Pflege des grossen Geräteparks, sind zeitintensive Aufgaben im Alltag der ZSO.
Team
Mitarbeiter der ZSO Lenzburg Seetal
Muster Meier
Kommandant
Muster Meier
Kommandant
Muster Meier
Kommandant
Muster Meier
Kommandant
Das wichtigste auf einen Blick
Standorte
KP Lenzburg
Dragonerstrasse 0, 5600 LenzburgKP Lenzburg
Dragonerstrasse 0, 5600 LenzburgKP Lenzburg
Dragonerstrasse 0, 5600 LenzburgKP Lenzburg
Dragonerstrasse 0, 5600 LenzburgKP Lenzburg
Dragonerstrasse 0, 5600 LenzburgFAQ / Hilfe
Haben Sie beim Hausbau einen Schutzraum gebaut oder ein Haus gekauft, welches einen eigenen Schutzraum hat, dann wird dieser
ca. alle 10 Jahre durch die Zivilschutzorganisation Seetal kontrolliert. Wir sind gesetzlich verpflichtet dieses Kontrolle bei Ihnen zu Hause durchzuführen. Die Kontrolle ist für Sie kostenlos. Sollten Mängel festgestellt werden, dann bekommen Sie ein Mängelbehebungsblatt. Diese Mängel müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist beheben. Die Kosten für die Mängelbehebung gehen zu Ihren Lasten. Veränderungen an einem aktiven Schutzraum sind nicht zulässig. Es dürfen keine Löcher, keine Mauerdurchbrüche oder Demontagen gemacht werden. Die Ausrüstung zum Schutzraum muss aufbewahrt werden. Die Schutzplatzbilanz in den meisten Gemeinden im Seetal ist grösser 110%, d.h. es hat mehr Schutzplätze wie Einwohner. Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur im äussersten Notfall erfolgen wird, dies mit einer Vorwarnzeit von ca. 48h. In dieser Zeit muss der Schutzraum bezugsbereit gemacht werden können, das eingelagerte persönliche Material muss dann ausgeräumt werden. Eine Aufhebung eines privaten, aktiven Schutzraumes ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte auch die Anweisungen des Kantons unter folgendem Link:
https://www.ag.ch/de/dgs/militaerbevoelkerungsschutz/zivilschutz/schutzbautenmaterial/schutzbauten/s…
Haben Sie beim Bau eines Hauses keinen Schutzraum gebaut oder wohnen Sie in einem Haus oder in einer Wohnung ohne Schutzraum? Dann wurde beim Bau des Hauses/Wohnung Schutzplätze eingekauft. D.h. Sie werden im Bedarfsfall in einen Schutzraum in Ihrer Nähe zugewiesen. Diese Zuweisung funktioniert im Seetal elektronisch und wird bei Bedarf erstellt. Dies hat den Vorteil, dass diese Zuweisung mit den aktuellen Einwohnerdaten erfolgen kann und somit die Zu- und Wegzüge berücksichtigt werden. Diese Zuweisung kann heute anders sein wie morgen, darum wird der Schutzraum nicht mehr bekanntgegeben, sondern im Bedarfsfall über die zur Verfügung stehenden Kanäle informiert z.B. Notfalltreffpunkte, Lautsprecherdurchsagen usw. Die Schutzplatzbilanz in den meisten Gemeinden im Seetal ist grösser 110%, d.h. es hat mehr Schutzplätze wie Einwohner. Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur im äussersten Notfall erfolgen wird, dies mit einer Vorwarnzeit von ca. 48h.