Aktuelles

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen, aber auch um den Schutz von Kulturgütern. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie gemeinnützige Einsätze sowie Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen.

Zivilschutz

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen, aber auch um den Schutz von Kulturgütern. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie gemeinnützige Einsätze sowie Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen.

NATIONALE SCHUTZDIENSTPFLICHT

Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig.

DURCH BUND UND KANTONE GEREGELT

Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung, Personal, Ausbildung und Einsätze sowie Alarmierung und Schutzbauten. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich.

GEFÄHRDUNGEN BESTIMMEN DIE STRUKTUR

Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie den topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region. Die Organisation kann unterschiedlich sein (siehe dazu die weiterführenden Links zu Kantonen und Gemeinden/Regionen).

HOHE KOMPETENZ IM VERBUND

Die Zivilschutzorganisation Lenzburg Seetal ist ein Verbund von 24 Gemeinden. Die Region umfasst rund 71’000 Einwohner.
Die Hauptaufgaben der ZSO umfasst die Ausbildung von rund 480 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) wie auch die Personalkoordination und deren Einbindung in die WK’s und Einsätze. Die regelmässigen Wartungsarbeiten der Anlagen und Sirenen sowie die Pflege des grossen Geräteparks, sind zeitintensive Aufgaben im Alltag der ZSO.

Team

Mitarbeiter der ZSO Lenzburg Seetal

Muster Meier

Kommandant

Muster Meier

Kommandant

Muster Meier

Kommandant

Muster Meier

Kommandant

Das wichtigste auf einen Blick

Jahresprogramm
Administrative Weisungen
Tenübefehl
Dienstreglement
Dienstverschiebungsgesuch
Personalblatt
Alarmierung Stromausfall
Verhalten Stromausfall
Notfalltreffpunkt

Standorte

KP Lenzburg

Hallwilstrasse 19

5600 Lenzburg

KP Seon

Talstrasse 3

5703 Seon

ZSO Office Lenzburg

Niederlenzerstrasse 40

5600 Lenzburg

Periodische Schutzraumkontrolle

Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Die Gemeinden des Kantons Aargau haben den Zivilschutz beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume regelmässig zu kontrollieren. Diese Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) findet alle 10 Jahre statt.

Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Eigentümer werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert. So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.

Vorbereitung auf die periodische Schutzraumkontrolle
Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Firmenlisten der zugelassenen Materialen, Geräte und Einrichtungen
Schutzraumkontrolle verschieben
Weitere Informationen
Unterhalt Schutzraumes

FAQ / Hilfe

Haben Sie beim Hausbau einen Schutzraum gebaut oder ein Haus gekauft, welches einen eigenen Schutzraum hat, dann wird dieser
ca. alle 10 Jahre durch die Zivilschutzorganisation Seetal kontrolliert. Wir sind gesetzlich verpflichtet dieses Kontrolle bei Ihnen zu Hause durchzuführen. Die Kontrolle ist für Sie kostenlos. Sollten Mängel festgestellt werden, dann bekommen Sie ein Mängelbehebungsblatt. Diese Mängel müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist beheben. Die Kosten für die Mängelbehebung gehen zu Ihren Lasten. Veränderungen an einem aktiven Schutzraum sind nicht zulässig. Es dürfen keine Löcher, keine Mauerdurchbrüche oder Demontagen gemacht werden. Die Ausrüstung zum Schutzraum muss aufbewahrt werden.  Die Schutzplatzbilanz in den meisten Gemeinden im Seetal ist grösser 110%, d.h. es hat mehr Schutzplätze wie Einwohner. Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur im äussersten Notfall erfolgen wird, dies mit einer Vorwarnzeit von ca. 48h. In dieser Zeit muss der Schutzraum bezugsbereit gemacht werden können, das eingelagerte persönliche Material muss dann ausgeräumt werden. Eine Aufhebung eines privaten, aktiven Schutzraumes ist nicht möglich. 

Beachten Sie bitte auch die Anweisungen des Kantons unter folgendem Link:
https://www.ag.ch/de/dgs/militaerbevoelkerungsschutz/zivilschutz/schutzbautenmaterial/schutzbauten/s…

Haben Sie beim Bau eines Hauses keinen Schutzraum gebaut oder wohnen Sie in einem Haus oder in einer Wohnung ohne Schutzraum? Dann wurde beim Bau des Hauses/Wohnung Schutzplätze eingekauft. D.h. Sie werden im Bedarfsfall in einen Schutzraum in Ihrer Nähe zugewiesen. Diese Zuweisung funktioniert im Seetal elektronisch und wird bei Bedarf erstellt. Dies hat den Vorteil, dass diese Zuweisung mit den aktuellen Einwohnerdaten erfolgen kann und somit die Zu- und Wegzüge berücksichtigt werden. Diese Zuweisung kann heute anders sein wie morgen, darum wird der Schutzraum nicht mehr bekanntgegeben, sondern im Bedarfsfall über die zur Verfügung stehenden Kanäle informiert z.B. Notfalltreffpunkte, Lautsprecherdurchsagen usw. Die Schutzplatzbilanz in den meisten Gemeinden im Seetal ist grösser 110%, d.h. es hat mehr Schutzplätze wie Einwohner. Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur im äussersten Notfall erfolgen wird, dies mit einer Vorwarnzeit von ca. 48h. 

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Kontakt

ZSO Lenzburg Seetal

Niederlenzerstrasse 40

5600 Lenzburg

Tel: +41 62 886 90 20