Aktuelles

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen, aber auch um den Schutz von Kulturgütern. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie gemeinnützige Einsätze sowie Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen.

Zivilschutz

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabengebiet und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen, aber auch um den Schutz von Kulturgütern. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft sowie Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen.

NATIONALE SCHUTZDIENSTPFLICHT

Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die  Schutzdiensttauglich sind leisten Zivilschutzdienst. 

Weiter besteht die Möglichkeit Freiwilligen Schutzdienst zu leisten, dies inbesondere für Frauen.

DURCH BUND UND KANTONE GEREGELT

Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung, Personal, Ausbildung und Einsätze sowie Alarmierung und Schutzbauten. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich.

GEFÄHRDUNGEN BESTIMMEN DIE STRUKTUR

Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie den topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region. Die Organisation kann unterschiedlich sein (siehe dazu die weiterführenden Links zu Kantonen und Gemeinden/Regionen).

HOHE KOMPETENZ IM VERBUND

Die Zivilschutzorganisation Lenzburg Seetal ist ein Verbund von 24 Gemeinden. Die Region umfasst rund 73’500 Einwohner.
Die Hauptaufgaben der ZSO umfasst die Ausbildung von rund 480 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) wie auch die Personalkoordination und deren Einbindung in die WK’s und Einsätze. Die regelmässigen Wartungsarbeiten der Anlagen sowie die Pflege des grossen Geräteparks, sind zeitintensive Aufgaben im Alltag der ZSO.

Team

Mitarbeiter der ZSO Lenzburg Seetal

Linder Thomas

Kommandant

Rocio Lia Saldarriaga

Zivilschutzstelle

Simon Suter

Pionieroffizier

Linder Ramón

Logistik Offizier

Das wichtigste auf einen Blick

Jahresprogramm
Administrative Weisungen
Tenübefehl
Dienstreglement
Dienstverschiebungsgesuch
Personalblatt
Alarmierung Stromausfall
Verhalten Stromausfall
Notfalltreffpunkt

Standorte

KP Lenzburg

Hallwilstrasse 19

5600 Lenzburg

KP Seon

Talstrasse 3

5703 Seon

ZSO Office Lenzburg

Niederlenzerstrasse 40

5600 Lenzburg

Periodische Schutzraumkontrolle

Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Der Kanton Aargau hat den Zivilschutz damit beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume regelmässig zu kontrollieren. Diese Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) findet alle 10 Jahre statt.

Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Eigentümer werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen dazu informiert. So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.

Vorbereitung auf die periodische Schutzraumkontrolle
Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Firmenlisten der zugelassenen Materialen, Geräte und Einrichtungen
Schutzraumkontrolle verschieben
Weitere Informationen
Unterhalt Schutzraumes

FAQ / Hilfe

Haben Sie beim Bau Ihrer Immobilie einen Schutzraum gebaut oder eine Immobilie gekauft, welche einen eigenen Schutzraum hat, dann wird dieser
mindestens alle 10 Jahre durch die Zivilschutzorganisation Lenzburg Seetal kontrolliert. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet diese Kontrolle bei Ihnen zu Hause durchzuführen. Die Kontrolle ist für Sie kostenlos. Das Ergebnis der Kontrolle wird Ihnen anschliessend in einem Prüfbericht zugestellt. Sind Mängel festgestellt worden, erhalten Sie im Prüfbericht eine Behebungsfrist. Die Mängel sind  innerhalb der gesetzten Frist durch Sie beheben zu lassen. Die Kosten für die Mängelbehebung gehen zu Ihren Lasten. Bauliche Veränderungen an einem aktiven Schutzraum sind nicht zulässig. Es dürfen keine Löcher, keine Mauerdurchbrüche oder Demontagen gemacht werden. Die Ausrüstung zum Schutzraum muss aufbewahrt werden.  

Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur auf Anweisung der Behörden erfolgt. Der Schutzraum soll innert 5 Tagen bezugsbereit sein. In dieser Zeit muss der Schutzraum durch Sie bezugsbereit gemacht, das eingelagerte persönliche Material ausgeräumt, die Einrichtung wie Liegestellen und weiteres aufgebaut werden.

Eine Aufhebung eines privaten, aktiven Schutzraumes ist nicht möglich. 

Beachten Sie bitte auch die Anweisungen des Kantons unter folgendem Link:
https://www.ag.ch/de/dgs/militaerbevoelkerungsschutz/zivilschutz/schutzbautenmaterial/schutzbauten/s…

Haben Sie beim Bau Ihrer Immobilie keinen Schutzraum gebaut oder wohnen Sie in einer Immobilie ohne Schutzraum? Dann wurde beim Bau dieser eine Ersatzabgabe für Schutzplätze geleistet. D.h. Sie werden im Bedarfsfall in einen Schutzraum in Ihrer Nähe zugewiesen. Diese Zuweisung funktioniert im Kanton Aargau elektronisch. Dies hat den Vorteil, dass die Zuweisung mit den aktuellen Einwohnerdaten erfolgt und somit die Zu- und Wegzüge berücksichtigt werden. Diese Zuweisung kann heute anders sein wie morgen, darum wird der Schutzraum nicht mehr bekanntgegeben, sondern im Bezugsfall über die zur Verfügung stehenden Kanäle kommuniziert z.B. Notfalltreffpunkte, Lautsprecherdurchsagen usw. Die Schutzplatzbilanz in den meisten Gemeinden in der Region der ZSO Lenzburg Seetal ist grösser als 110%, d.h. es hat mehr Schutzplätze als Einwohner.

Bitte beachten Sie, dass ein Bezug des Schutzraumes nur auf Anweisung der Behörden erfolgt. Der Schutzraum soll innert 5 Tagen bezugsbereit sein. In dieser Zeit muss der Schutzraum durch Sie bezugsbereit gemacht, das eingelagerte persönliche Material ausgeräumt, die Einrichtung wie Liegestellen und weiteres aufgebaut werden.

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Hier geht es zu den Informationen vom Kanton: Link

Kontakt

ZSO Lenzburg Seetal

Niederlenzerstrasse 40

5600 Lenzburg

Tel: +41 62 886 90 20